Private Krankenversicherung 2011 - Welche Änderungen?
Wie auch die Jahre zuvor, wird
das Jahr 2011 wieder Änderungen im Deutschen Gesundheitssystem mit
sich bringen. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die gesetzliche
Krankenversicherung, berühren allerdings hinsichtlich der Veränderung
in den Bestimmungen zur Wechselfrist auch die private Krankenversicherung.
Bisher musste ein Pflichtversicherter der gesetzlichen Krankenversicherung seit drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren die Jahresentgelt- bzw. Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
Als Pflichtversicherte gelten dabei grundsätzlich sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Die Versicherungspflichtgrenze (Infos zur Jahresentgeltgrenze) bezieht sich auf die Höhe des Bruttoeinkommens, welches auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Leistungsbonus-Zahlungen mit einschließt. Derzeit liegt sie für das Jahr 2010 bei 49.950 Euro. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.162,50 Euro.
Diese Nachweisfrist der Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze wurde vom Gesetzgeber im Zuge der neuen Gesundheitsreform von drei auf ein Jahr heruntergesetzt. Und diese Änderung wird 2011 entsprechend in Kraft treten. Somit wurde die Wahlfreiheit hinsichtlich der Entscheidung zwischen GKV und PKV deutlich erweitert, da schon das einmalige Überschreiten der Jahresentgeltgrenze für den Wechsel in eine private Krankenversicherung ausreicht. Damit verbunden ist eine klarere Trennung zwischen den verschiedenen Tarifen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und somit eine Förderung des Wettbewerbs zwischen GKV und PKV, der laut Expertenmeinungen voraussichtlich eine verbraucherfreundliche Beitrags- und Leistungsgestaltung bewirken soll.
Mit dem Wechsel in eine private
Krankenversicherung (Infos dazu unter Krankenversicherung-Vergleich.
Zusammengefasst ermöglichen die 2011 in Kraft tretenden Änderungen im deutschen Gesundheitssystem eine höhere Gestaltungs- und Wahlfreiheit hinsichtlich des persönlichen Krankenversicherungsschutzes. Damit verbunden ist jedoch auch die höhere Verantwortung jedes Einzelnen hinsichtlich des Schutzes und der Versicherung der eigenen Gesundheit.
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